Englisch ab der ersten Schulstufe

Seit Beginn des Schuljahres 1998/99 ist im Grundschullehrplan ab der 1. Schulstufe eine lebende Fremdsprache, z.B. Englisch, verbindlich vorgesehen, jedoch ohne Benotung.

Wir legen großen Wert darauf, dass im Unterricht die lebende Fremdsprache Englisch ein selbstverständlicher Bestandteil ist und fächerübergreifend praktiziert wird.

Der regelmäßige, zu anfangs vor allem spielerische, Umgang mit der Fremdsprache Englisch bereitet den Kindern sehr viel Freude.

Auszug aus dem Lehrplan der Volksschule:

„Verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ (1. bis 4. Schulstufe)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder
Ungarisch)

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:

Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule hat die Aufgabe,
– die Motivation zur Beschäftigung mit anderen Sprachen grundzulegen und zu vertiefen,
– die Fähigkeit zur Kommunikation in einer Fremdsprache anzubahnen,
– dazu beizutragen, dass die Schüler Menschen mit anderer Sprache und Kultur offen und
unvoreingenommen begegnen und sich als Teil einer größeren, insbesondere europäischen Gemeinschaft verstehen.
Diese Zielstellungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander.
Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere
der sozialen Kompetenzen der Grundschüler geleistet. Der Fremdsprachenunterricht in der
Grundschule soll die Begegnung mit der zweiten Sprache in einer kindgemäßen und zwanglosen
Atmosphäre herbeiführen. Die Freude der Kinder am Erlernen der Zweitsprache soll geweckt
und eine positive Haltung gegenüber anderen Sprachen aufgebaut werden. Der
Fremdsprachenerwerb wird als konkrete Tätigkeit anhand von Themen, Situationen und Aktivitäten erfahren, die auf die unmittelbaren Interessen des Kindes Bezug nehmen.
Ziele im Bereich der Fertigkeiten:
Das Fremdsprachenlernen in der Grundschule hat den der Altersstufe entsprechenden Aufbau
des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.
Leseverstehen und Schreiben sollen als lernunterstützende Maßnahme erst auf der Grundstufe II
eingesetzt werden, sobald das Klangbild abgesichert ist.

Am Ende der vierten Schulstufe sollen die Schüler in der Lage sein,
– einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu verstehen,
– einfache Hörtexte über Medien zu erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen,
– im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufzunehmen,
– Informationen zu geben und einzuholen und
– Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck zu bringen.